Allgemeine Fragen und Fragen zur Mitgliedschaft

Viele Fragen tauchen immer wieder auf, vielleicht finden Sie hier bereits die Antwort auf Ihre Frage.

An wen wende ich mich, wenn ich weitere Fragen habe?

Generell ist die Geschäftsstelle immer der richtige Ansprechpartner. Sprechen Sie auf unseren Anrufbeantworter unter der 09287 / 800950. Unsere Mitarbeiter rufen gerne zurück. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@turnerschaft-selb.de oder ein FAX an 09287/800879.

Welche Leistungen beinhaltet die Sportversicherung des BLSV?

Es gibt für die Vereine im BLSV eine Sportversicherung. Diese umfasst u.a. die Sparten Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, etc. Diese Sportversicherung ist allerdings nur als Beihilfe gedacht und kann eine private Vorsorge nicht ersetzen. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder des Turnvereins. Die Beiträge sind in den jährlichen BLSV-Verbandsabgaben enthalten. In der ARAG Broschüre finden Sie alle wichtigen Informationen bzgl der Sportversicherung. Weitere Informationen zur Sportversicherung (PDF).

Wie hoch ist der Vereinsbeitrag?

Den genauen Vereinsbeitrag entnehmen Sie der Beitragsordnung unter der Rubrik Verein/Mitgliedschaft. Zusätzlich zum Vereinsbeitrag je nach Fitnessangebote oder Veranstaltung (z.B. Radtouren), kann noch ein Zusatzbeitrag erhoben werden. Hierüber werden Sie auf den jeweiligen Seiten unter Fitnessangebot oder Abteilungen informiert. Sprechen Sie auch gerne unsere Übungsleiter und Trainer an oder schreiben uns eine Mail an info@turnerschaft-selb.de .

Welche Ermäßigungen gibt es?

Neben den speziellen Beiträgen für Kinder und Jugendliche, Studenten und Schüler, gibt es auf Antrag auch einen Tarif für besondere Härtefälle. Für Eltern mit Kindern unter 18 Jahren, gibt es auch die Möglichkeit der Familienmitgliedschaft - lesen Sie mehr dazu in der Beitragsordnung.

Gibt es eine passive Mitgliedschaft?

Lesen Sie mehr dazu in unserer Beitragsordnung unter Punkt 1.2.

In welchen Abteilungen werden zusätzliche Abteilungsbeiträge erhoben?

Welche Abteilung / Fitnessangebot einen Zusatzbeitrag erhebt, bzw. welches Sportangebot zusatzpflichtig ist, entnehmen Sie der jeweiligen Seite unterhalb der Trainingszeiten.

Wann und wie kann man die Vereinsmitgliedschaft kündigen?

Der Austritt ist laut Satzung zum 31.12. jeden Jahres möglich. Dabei ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen (Kündigungsfrist: Posteingang 30.11. des lfd. Jahres) einzuhalten. Kündigungen mit späterem Zugang gelten automatisch für das Ende des Folgezeitraums.

An wen wende ich mich mit Änderungen (z.B. Adresse, Bankverbindung, etc.)?

Sollte sich Ihre Adresse oder Bankverbindung geändert haben, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle. Sprechen Sie auf unseren Anrufbeantworter unter der 09287 / 800950. Unsere Mitarbeiter rufen gerne zurück.

 

Schreiben Sie uns eineNachricht über das Kontaktformular, eine E-Mail an info@turnerschaft-selb.de oder ein FAX an 09287/800879.

Wann wird der Beitrag abgebucht?

Der Beitrag wird  halbjährlich zum 01.02. und 01.08. abgebucht. Es besteht auch die Möglichkeit, Beiträge vierteljährlich zu bezahlen. Die Abbuchungstermine sind hier zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. Zusatzbeiträge (derzeit nicht vorhanden) werden auch monatlich oder zu anderen Zeitpunkten abgebucht.

An wen wende ich mich mit weiteren Fragen zur Mitgliedschaft?

Der schnellste Weg ist per Telefon an die Geschäftsstelle unter 09287/800950. (evtl. Anrufbeantworter).

Was ist das Teilhabepaket?

Sportvereinsangebote zählen zur gesellschaftlichen Teilhabe und werden daher über das Sozialwesen gefördert und finanziell unterstützt.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, leistet der Staat möglicherweise eine Unterstützung zu den Mitgliedsbeiträgen.

 

Wann und wie lesen Sie hier:

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket