Spendenbescheinigung & Spendenquittung

Bankkonto für Spenden

Bankverbindung:

Sparkasse Hochfranken
IBAN: DE53 7805 0000 0760 0045 31
BIC:   BYLADEM1HOF

Hinweis zu Spenden

Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten.

 

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph  10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich absetzbar. Die Turnerschaft Selb von 1887 e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Ihre Spenden zur Förderung des Sports von der Steuer absetzen.

 

Spendenbescheinigung und Höhe der Spendenabzugsfähigkeit

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

 

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 300 Euro

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. (4) Nr. 2 Buchst. b) EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Turnerschaft Selb von 1887 e.V. erhalten Sie unten zum Download. Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

 

Bei Spenden bis 300 Euro bitten wir Sie daher, den Einzahlungsbeleg und den vereinfachten Spendennachweis als Nachweis für das Finanzamt zu verwenden. Falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken des Downloads haben, melden Sie sich bitte bei uns unter info@turnerschaft-selb.de. Gerne übersenden wir Ihnen den Nachweis.

 

Spenden über 300 Euro

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger extra auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Ab einer Spendensumme in Höhe von 300 Euro senden wir Ihnen automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu und bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 52ff Abgabenordnung (AO) verwendet wird. Denken Sie also bitte daran, in diesem Fall Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger mit anzugeben.

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Vereinfachter Spendennachweis Turnerschaft Selb
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